Alles was ein Arbeitgeber über die Blaue Karte wissen sollte

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Početna Papiri Alles was ein Arbeitgeber über die Blaue Karte wissen sollte

Die Europäische Union hat gemäß der amerikanischen Green Card die Blue Card bzw. Blaue Karte eingeführt. Die Blaue Karte stellt gleichzeitig eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für nicht-EU-Bürger dar, die hochqualifizierte Arbeitsplätze besetzen können, aber wegen der schlechten wirtschaftlichen Arbeitsmarktsituation in Ihrer Heimat keine Arbeit finden können. Mit anderen Worten, es ist für Personen gedacht, die einen Hochschulabschluss haben und in der EU leben und arbeiten wollen. Auch Menschen ohne Hochschulabschluss können die Blaue Karte erhalten, wenn sie mindestens fünf Jahre Arbeitserfahrung an einer hochqualifizierten Stelle (z.B. ein Software-Entwickler ohne Hochschulabschluss) nachweisen können. Die Blaue Karte wurde offiziell 2009 eingeführt, allerdings stellt Deutschland diese erst seit August 2012 aus. Seit der Einführung der Blauen Karte bis zum September 2016 hat Deutschland diese fast 51.000 Mal ausgegeben. In diesem Artikel beschreiben wir 1) die Voraussetzungen sowie die für die Blaue Karte benötigten Unterlagen, 2) den Antragsprozess und Rechte, die die Träger/-innen der Blauen Karte ausüben dürfen und 3) alles was ein Arbeitgeber wissen muss, wenn er Experten und Expertinnen aus dem nicht-EU Ausland einstellen möchte.

Voraussetzungen und die wichtigsten Unterlagen

Die Grundvoraussetzungen für den Erhalt einer Blauen Karte sind in allen EU-Staaten gleich. Allerdings dürfen jeweilige Länder die Voraussetzungen noch genauer definieren. Für eine deutsche Blaue Karte müssen Arbeitnehmer-/innen die folgenden vier Voraussetzungen erfüllen bzw. nachweisen:

  • Unterschriebener Arbeitsvertrag mit Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr
  • Jährliches Bruttogehalt von mindestens 50.800 € oder 40.560 € bei einem Mangelberuf. Achtung: diese Beträge ändern sich jährlich und können zum Teil interpretiert werden
  • Ein aus dem Ausland anerkannter Hochschulabschluss oder ein in Deutschland erworbener Hochschulabschluss
  • Ein vom Arbeitgeber ausgefülltes und unterschriebenes Stellenbeschreibungsformular der Bundesagentur für Arbeit. Das Formular ist unter diesem Link zu finden.
  • Bei reglementierten Berufen eine Berufszulassung (z. B. Approbation bei Ärzten)

Die Liste der Mangelberufe wird jedes Jahr vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales & der Bundesagentur für Arbeit auf Grundlage der erfassten Statistik veröffentlicht. Neben den oben aufgezählten Unterlagen müssen Ihre zukünftigen Angestellten noch weitere Unterlagen einreichen wie z.B. ein biometrisches Foto, Motivationsschreiben und einen Antrag auf eine Blaue Karte. Allerdings stellen diese weiteren Unterlagen für den Arbeitnehmer eine reine Fleißarbeit dar.

Zur Blauen Karte in zwei Schritten – Antragsprozess

1. Schritt – Einreisevisum

Die Blaue Karte wird in zwei Schritten erworben. Im ersten Schritt soll Ihr zukünftiger Angestellter den Antrag bei der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsstaat beantragen. Sprich: in der Botschaft oder im Konsulat je nach Land. Für diesen Schritt benötigt Ihr neuer Mitarbeiter von Ihnen den unterschriebenen Arbeitsvertrag und die ausgefüllte Stellenbeschreibung.

Je nach Land müssen die ausländischen Fachkräfte bis zu 3 Monate auf den Termin bei der deutschen Auslandsvertretung warten. Dieser Teilschritt stellt den Flaschenhals des Prozesses dar und daher ist es sehr ratsam, dass die ausländischen Fachkräfte sich für den Termin anmelden bevor sie von Ihnen die benötigten Unterlagen zugesendet bekommen.

Nachdem die Unterlagen eingereicht werden, bleibt für die Sachbearbeiter ein gewisser Spielraum, so unsere Erfahrung. Wenn die Unterlagen vollständig sind, sollten diese von der deutschen Auslandsvertretung an die Auslandsbehörde in der Nähe des Arbeitgebers gesendet werden. Es kommt aber vor, dass das entsprechende Visum zur Arbeitsaufnahme sofort erteilt wird, wenn der Arbeitsvertrag die Bruttogehalt-Voraussetzung erfüllt.

Falls der Arbeitsvertrag die Bruttogehalt-Voraussetzung nicht erfüllt, wird der Arbeitsvertrag zusammen mit der Stellenbeschreibung der Bundesagentur für Arbeit für die Zustimmung gesendet. Es kam öfter vor, dass trotz nicht erfüllter Bruttogehalt-Voraussetzung das Visum erteilt wird, vor allem wenn der Arbeitgeber sich in Ostdeutschland befindet. Es ist für Arbeitgeber ratsam, zusätzlich einen Brief zu verfassen mit der Begründung, weshalb Sie die bestimmte Person einstellen möchten. Sie könnten es u.A. damit begründen, dass Sie nach mehrmonatiger Suche keine Person in Deutschland finden konnten und aus diesem Grund Fachexperten aus dem Ausland einstellen möchten.

2. Schritt – Aufenthaltstitel

Wenn Ihr Arbeitnehmer in Deutschland ankommt, fängt der zweite Schritt an. Ihr Arbeitnehmer muss zeitnah die Ausstellung einer Blauen Karte bei der Auslandsbehörde beantragen. Genauer gesagt, muss er den Antrag “Aufenthaltstitel: Blaue Karte EU” stellen. Neben den bereits bei der deutschen Auslandsvertretung eingereichten Unterlagen, muss die Meldebestätigung eingereicht werden. Die Meldebescheinigung ist der zweite Flaschenhals, da ohne diese keine Blaue Karte beantragt werden kann. Allerdings ist eine Unterkunft in Deutschland mit der jetzigen Wohnmarktsituation nicht leicht zu finden. Daher ist es ratsam, dass Ihr Angestellter sich unter der Arbeitnehmeranschrift anmeldet, um den Prozess zügig abzuschließen. Die Bearbeitungsdauer seitens der Ausländerbehörde dauert in der Regel zwischen sechs und acht Wochen. Allerdings darf Ihr Angesteller bereits mit dem Einreisevisum mit der Arbeit anfangen. Nachdem Ihr Angestellter eine Unterkunft gefunden hat, sollte er sich unter der neuen Anschrift ummelden. Die Blaue Karte wird, abhängig vom Arbeitsvertrag, für ein bis vier Jahre ausgestellt. Es ist wichtig zu wissen, dass in den ersten zwei Jahren der Beschäftigung vor jedem Wechsel des Arbeitsplatzes die Erlaubnis der Ausländerbehörde einzuholen ist.

Wenn Ihr Angestellter nach Deutschland kommt, muss er sich zusätzlich zur Einarbeitung und Wohnungssuche mit der deutschen Bürokratie auseinandersetzten. Dazu zählen neben den bereits erwähnten Blaue Karte & Meldebescheinigung auch die Bankkontoeröffnung, die Beantragung der Steuernummer, Krankenversicherung, etc. Die deutsche Bürokratie ist an sich sehr kompliziert und sicherlich komplett anders als im jeweiligen Herkunftsstaat Ihres neuen Arbeitnehmers. Des Weiteren wird der Wortschatz der deutschen Bürokratie in keinem Deutschunterricht gelehrt, was höchstwahrscheinlich unnötige Verwirrungen & Stress verursachen wird. Um Ihrem neuen Angestellten die ersten Schritte einfacher zu gestalten, senden viele Arbeitgeber jemanden aus dem Personalwesen als Begleitperson mit oder beauftragen eine Agentur. Eine Agentur kann den kompletten Bürokratieaufwand übernehmen und Ihren Arbeitnehmer von Anfang an begleiten.

Träger der Blauen Karte dürfen Ihre Familie nach Deutschland mitnehmen

Die Blaue Karte garantiert gewisse Rechte innerhalb von Deutschland und der EU. Das Wichtigste ist:

  • Es gilt gleiches Arbeitsrecht wie für Arbeitnehmer mit deutscher Staatsangehörigkeit
  • Recht auf einen Integrationskurs
  • Recht auf Familiennachzug. Der Antrag auf Familiennachzug kann gleichzeitig zum Antrag auf Visum zur Arbeitsaufnahme (Schritt 1) gestellt werden.
  • Ehepartner/-in hat kein eingeschränktes Arbeitsrecht und darf jede Stelle annehmen
  • Recht auf einen unbefristeten Aufenthaltstitel nach 33 Monaten in den Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet wurden. Sofern der Antragsteller deutsche Sprachkenntnisse der Stufe B1 nachweisen kann, verkürzt sich die o.g. Frist von 33 Monaten auf 21 Monate.

Die Blaue Karte erlaubt hochqualifizierten ausländischen Arbeitnehmern sowie ausländischen Fachkräften und ihren Familienangehörigen schneller und unter weniger strengen Voraussetzungen als bisher, eine Arbeitserlaubnis in Deutschland zu erhalten. Die Blaue Karte wird in zwei Schritten erteilt. Im ersten Schritt muss der Arbeitnehmer einen Antrag im Herkunftsland stellen, wofür der unterschriebene Arbeitsvertrag und die ausgefüllte Stellenbeschreibung die wichtigsten Unterlagen darstellen. Im zweiten Schritt muss er einen Antrag bei der Auslandbehörde in Deutschland stellen, wofür die Meldebescheinigung benötigt wird. Um ihren neuen Arbeitnehmer die ersten Schritte in Deutschland zu erleichtern, ist es ratsam eine Agentur zu beauftragen, um den Bürokratieaufwand für Ihren Arbeitnehmer abzunehmen.

Dieser Blogeintrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Trotz sorgfältiger Recherchen bei der Erstellung dieses Blogeintrags und des ausführlichen Austauschs mit mehreren Trägern der Blauen Karte kann eine Haftung für den Inhalt nicht übernommen werden. Die in diesem Blogeintrag dargestellten Erläuterungen erfolgen vorbehaltlich etwaiger Anpassungen durch verordnungsrechtliche oder gesetzliche Änderungen.

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One Response

  1. “Recht auf Familiennachzug. Der Antrag auf Familiennachzug kann gleichzeitig zum Antrag auf Visum zur Arbeitsaufnahme (Schritt 1) gestellt werden.”

    Geht es nur gleichseitig? Ich kann mein Familie nicht mitbringen. Ich habe ein Jahr liches Vertrag und in Probezeit ist es nicht erlaubt. Wenn Der Blaue Karte Besitzer nicht länger von 6 Monate Arbeitsvertrag hat (Nach Probezeit) darf ihre Familie nicht mitbringen.

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